Gewerbeanmeldung, sein oder nicht sein …

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Seit Abschluss meiner Studien überlege ich, ein Klein- bzw. Nebengewerbe anzumelden, um nicht in die Steuerfalle zu tappen. Mehrere Wochen recherchiere ich seit dem im Internet, um alles richtig zu machen. Des Weiteren gibt es hierfür ja auch noch meinen Steuerberater, der Rede und Antwort geben kann. Er war es auch, der Licht ins Dunkel bringen konnte. Im Netz gibt es relativ wenige Beiträge, die sich mit der Gewerbeanmeldung beschäftigen und Auskunft darüber geben, was dabei beachtet werden muss.

Bei mir ist es bis jetzt so, dass meine hübschen Models TFP Models sind. Nun stellt sich für euch die Frage, was ist ein TFP Model? Die Bezeichnung TFP steht für „time for pictures” und ist eine Vereinbarung zwischen dem Fotomodel und dem Fotografen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass ein Model nicht entgeltlich für die Arbeitsleistung entlohnt wird, sondern durch Abzüge der entstandenen Aufnahmen. Somit verdienen weder sie noch ich Geld. Der Vorteil: wir beide haben schöne Fotos.

Und genau hier sah mein Steuerberater den Knackpunkt. Es verdient keiner einen Cent, wir machen die Shootings aus Spaß an der Freude.

Trotz alledem habe ich mit meinem Steuerberater den Gedanken weiter gesponnen.  Was passiert, wenn ich als Freiberufler arbeiten würde? Seine Erklärung war kurz und einfach: ein Freiberufler, der als Fotodesigner arbeitet, fertigt seine Werke an, ohne einen konkreten Auftrag oder Kunden dafür zu haben. Hat ein Kunden Interesse, dann kauft er das Werk. Anders sieht es aus, wenn man erst einen Auftrag (z.B. Hochzeit, Portrait usw.) hat und hierfür Fotos anfertigt, dann ist es ein Gewerbe und sollte angemeldet werden. Ich habe hier bewusst “sollte” geschrieben, denn wenn ich dreimal pro Jahr Passfotos mache und für alle dreimal rund 60,- Euro bekomme, das rechnet sich das vorne und hinten nicht.

Also weiter im Text. Da ich in Lohn und Brot stehe und mit meinen Designarbeiten zurzeit nur meine Leidenschaft auslebe, sollte auf jeden Fall der Arbeitgeber darüber informiert sein. Nicht, dass er Berührungspunkte zu einer bestehenden Tätigkeit sieht.

Aber spinnen wir weiter.  Ich melde mein Gewerbe an. Wo mache ich das? Bei der Stadt, in der man sein Gewerbe führen möchte. Die Kosten hierfür sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und liegen bei ca. 20,- Euro.

Jedoch sollte man sich hier schon entschieden haben, wie das Unternehmen aus steuerlicher Sicht aussehen soll. Denn nach der Anmeldung kommt automatisch ein „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Anhand meiner jetzigen Einnahmen (60,- Euro) ist es abzusehen, dass ich in den nächsten Jahren allein mein kleines Unternehmen führe und dies nur als Nebengewerbe betreiben werde. Es gibt dazu eine Kleinunternehmerregelung die es mir ermöglicht, auf die Erhebung von Umsatzsteuern bei meinen Rechnungen zu verzichten. Voraussetzung ist, dass mein Umsatz im Jahr unter 17.500,- Euro (Stand: 2019) liegt. Wenn ich auf Vorsteuer verzichte, kann ich auch bei den Ausgaben, z.B. beim Kauf von PC, Kamera usw., keine Steuern absetzen. Somit wäre ich ein Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuern auf seinen Rechnungen ausweist.

Parallel zur Gewerbeanmeldung und der steuerlichen Erfassung muss man sich um die Eintragung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) kümmern. Da ich nicht den Handwerksberuf des Fotografen ausübe, sondern den des Designers, ist für mich wahrscheinlich die IHK zuständig.  Hier liegt der jährliche Beitrag, ohne Befreiungsregelung, zwischen 60,- Euro bis 200,- Euro.

Hinzu kommt noch die Berufsgenossenschaft. In meinem Fall wäre dies die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), bei der ich als Fotodesigner pflichtversichert wäre. Pflichtversichert aus dem einfachen Grund, die Berufsgenossenschaft ist meine berufliche Krankenversicherung. Also wenn mir bei einem Auftrags-Shooting ein Unfall passiert, dann trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten. Abhängig von der Staffelung ist man in etwa ab 360,- Euro Jahresbeitrag dabei. Das ist natürlich für jemanden, der ganz selten fotografiert und kaum Geld dafür einnimmt, ein ganz schön hoher Betrag. Hier gibt es noch eine Sonderregelung. Wenn man nicht mehr als 800 Stunden (100 Tage a 8 Stunden) pro Jahr arbeitet, kann man sich von dem Versicherungsbeitrag befreien lassen. Jedoch hat dies auch wieder einen Haken. Wer nichts bezahlt, bekommt im Schadensfall auch keine Leistungen.  Da ich die Fotografie derzeit als Nebengewerbe betreibe, habe ich auch nicht mehr als 800 Stunden Arbeitszeit und würde mich befreien lassen. Aber wir rechnen zum Schluss trotzdem mal alles mit.

Dann kommt die – glaube ich – wichtigste  Versicherung, die Berufshaftpflichtversicherung, die meine Haftpflichtschäden abgedeckt. Kostenpunkt sind in meinem Fall rund 180,- Euro/a.

Jetzt wollen wir mal den worst case Fall rechnen.

Bezeichnung Ausgaben Einnahmen
Gewerbeanmeldung 20,- Euro  
IHK 60,- Euro  
Berufsgenossenschaft
BG ETEM
360,- Euro  
Berufshaftpflicht-
versicherung
180,- Euro  
Einnahmen
Designarbeiten
  60,- Euro
Summe 620,- Euro 60,- Euro

Natürlich sind dies noch nicht alle Kostenbestandteile. Hier würde noch der Steuerberater, das Adobe Abo und anteilmäßig Benzin, Strom, Nebenkosten usw. hinzukommen. Man muss nun nicht BWL studiert haben um festzustellen, dass das Ergebnis von minus 560,- Euro ganz schön ernüchternd ist.

Nach der Beratung mit dem Steuerberater gebe ich ihm Recht, ich werde vorerst warten, bis sich meine Marketingaktivitäten auszahlen und sich etwas auf der Einnahmesituation ändert. Sollten ein oder zwei Hochzeitsshootings (mit welchem ich nun nicht gleich anfangen möchte) pro Jahr hinzukommen, dann ist ein zu versteuerndes Einkommen vorhanden und würde die Anmeldung des Kleinunternehmens sofort rechtfertigen!

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